Schützenpass

erhält jedes Mitglied. Der SP ist Eigentum des Bayerischen Sportschützen-Bundes (BSSB).

Eine Änderung im Eintrag oder Verlust des SP muß der Vorstandschaft umgehend gemeldet werden.


Versicherung

besteht durch den BSSB nach Eingang des ersten Jahres ( Halbjahres -) beitrages, eine Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung.

Nichtmitglieder, die das Sportschießen ausprobieren wollen, müssen sich vor dem Schießen mit einer Tages-Versicherung (1 Euro) versichern.


Kündigung

der Mitgliedschaft ist nur zum Jahresende möglich.

Der Austritt muß schriftlich bis spätestens 30. Oktober der Vorstandschaft mitgeteilt werden.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft müssen der Schützenpaß und alle dem Verein gehörenden

Gegenstände zurückgegeben werden.

Wir freuen uns über Ihren Entschluß, der Schützengesellschaft

"Wildschützen" Pentenried  e.V.

beizutreten und wünschen Ihnen bei den Vereinsabenden

gute Unterhaltung und zum Schießsport


Gut Schuß


Die Vorstandschaft